Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs bei Ersetzen der Bereifung durch Reifen anderer Größe
BayObLG, Beschluß vom 26.03.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 320/86
DRsp Nr. 1998/9656
Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs bei Ersetzen der Bereifung durch Reifen anderer Größe
»Wer die Bereifung seines Kraftfahrzeugs durch Reifen anderer Größe ersetzt, bewirkt damit in der Regel das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit der Folge, daß er das Kraftfahrzeug ohne die nach § 18 Abs. 1StVZO erforderliche Zulassung zum Verkehr führt.«