BayObLG - Beschluß vom 29.07.1987
RReg 2 St 112/88
Normen:
StGB § 315b; StPO § 338 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 366 (Bär)

Beurteilung einer zu Unrecht angenommenen sachlichen Zuständigkeit des Tatrichters durch das Revisionsgericht

BayObLG, Beschluß vom 29.07.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 112/88

DRsp Nr. 1998/9829

Beurteilung einer zu Unrecht angenommenen sachlichen Zuständigkeit des Tatrichters durch das Revisionsgericht

»1. Wer sich dazu entschließt, mit seinem Pkw einen Fußgänger anzufahren und ihn zu verletzen und diesen Entschluß in die Tat umsetzt, handelt nicht, um eine andere Straftat zu ermöglichen, sondern um einen Unglücksfall herbeizuführen.2. Das Revisionsgericht kann die Frage, ob der Tatrichter seine sachliche Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, nur nach den von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen beurteilen.«

Normenkette:

StGB § 315b; StPO § 338 Nr. 2 ;
Fundstellen
DAR 1989, 366 (Bär)