Beurteilung einer zu Unrecht angenommenen sachlichen Zuständigkeit des Tatrichters durch das Revisionsgericht
BayObLG, Beschluß vom 29.07.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 112/88
DRsp Nr. 1998/9829
Beurteilung einer zu Unrecht angenommenen sachlichen Zuständigkeit des Tatrichters durch das Revisionsgericht
»1. Wer sich dazu entschließt, mit seinem Pkw einen Fußgänger anzufahren und ihn zu verletzen und diesen Entschluß in die Tat umsetzt, handelt nicht, um eine andere Straftat zu ermöglichen, sondern um einen Unglücksfall herbeizuführen.2. Das Revisionsgericht kann die Frage, ob der Tatrichter seine sachliche Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, nur nach den von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen beurteilen.«