LG Deggendorf - Urteil vom 14.11.1995
1 S 195/95
Normen:
BGB § 812 § 1006 ;
Vorinstanzen:
AG Deggendorf, vom 10.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen C 96/95

Beweislast im Rechtsstreit zwischen Eigentümer und Besitzer

LG Deggendorf, Urteil vom 14.11.1995 - Aktenzeichen 1 S 195/95

DRsp Nr. 2007/17035

Beweislast im Rechtsstreit zwischen Eigentümer und Besitzer

Zur Beweislastverteilung bei Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzerverhältnis nach Verkauf eines Anwesens "leer und ohne Inventar".

Normenkette:

BGB § 812 § 1006 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß S 543 I ZPO abgesehen.

Bezüglich der Berufungsbegründung wird auf den Schriftsatz vom 25.08.95 verwiesen; hinsichtlich der Berufungserwiderung wird auf den Schriftsatz vom 06.10.95 Bezug genommen.

Entscheidungsgründe:

Die nach §§ 511, 511a ZPO zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.

Auf die zutreffenden Gründe des erstgerichtlichen Urteils wird inhaltlich Bezug genommen.