I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus Fahrzeugteilversicherung in Anspruch.
Die Klägerin war im Jahre 1999 Eigentümerin des erstmals am 16.12.1997 zugelassenen Lastzuges, bestehend aus einer Zugmaschine vom Typ Mercedes Actros, amtliches Kennzeichen , sowie eines Anhängers der Fa. Lotz Karosserie- und Fahrzeugtechnik GmbH. Für dieses Fahrzeug besteht eine Haftpflicht- sowie Teil-/Vollkaskoversicherung.
Am 9.8.1999 geriet der mit Altpapier beladene LKW auf der Umgehung der B 262 zwischen der A 61 und der A 48 bei Hausen in Brand und brannte weitgehend aus. Der von der Beklagten sodann beauftragte Sachverständige gelangte in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Totalschaden eingetreten war und bezifferte den Restwert auf 39.000,--DM, wobei auf die Zugmaschine ein Betrag von 30.000,--DM entfiel. Auf dieser Grundlage veräußerte die Klägerin den Sattelzug.
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