Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Tat vom 12. November 1993) und wegen versuchter schwerer Brandstiftung (Tat vom 16. November 1993) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat teilweise Erfolg.
1. Die Tat vom 12. November 1993.
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