BGH - Beschluß vom 10.12.1993 (I StR 212/93) - DRsp Nr. 1994/3548
BGH, Beschluß vom 10.12.1993 - Aktenzeichen I StR 212/93
DRsp Nr. 1994/3548
Wer für den Fahrtenschreiber seines Fahrzeugs eine für Geräte mit anderen Geschwindigkeitsbereichen bestimmte Tachographenscheibe verwendet und dadurch eine falsche Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit bewirkt, beeinflußt i.S.d. § 268 Abs. 3StGB durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung.