Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in zwei Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt aufgrund der Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zum Freispruch des Angeklagten. Auf die Verfahrensbeschwerden kommt es deshalb nicht an.
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