BVerwG - Beschluß vom 03.02.1989
7 B 18.89
Normen:
StVZO § 31 a;
Fundstellen:
DAR 1989, 192
DRsp II(294)237a-b
NJW 1989, 1624
VRS 76, 476
VerkMitt 1989, 27

BVerwG - Beschluß vom 03.02.1989 (7 B 18.89) - DRsp Nr. 1992/5204

BVerwG, Beschluß vom 03.02.1989 - Aktenzeichen 7 B 18.89

DRsp Nr. 1992/5204

a-b. Rechtmäßigkeit der Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf ein als Ersatz für das Tatfahrzeug angeschafftes Fahrzeug (b) insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit der ein solches »Ersatzfahrzeug« einbeziehenden Anordnung.

Normenkette:

StVZO § 31 a;

Gründe:

(a) »Die Beschwerde hält es für eine rechtsgrundsätzlich bedeutsame Frage, ob die Anordnung, ein Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug zu führen, auch auf ein solches Fahrzeug erstreckt werden darf, das während der Geltungsdauer der Fahrtenbuchauflage als Ersatz für das bezeichnete Fahrzeug beschafft wird (Ersatzfahrzeug). ...