BVerwG - Beschluß vom 08.11.1995 (11 B 110.95) - DRsp Nr. 1996/29339
BVerwG, Beschluß vom 08.11.1995 - Aktenzeichen 11 B 110.95
DRsp Nr. 1996/29339
Auch bei charakterlichen Eignungsmängeln kann es unter besonderen Umständen zulässig sein, die Entziehung der FE auf eine Fahrzeugklasse zu beschränken.