BVerwG - Urteil vom 03.06.1982 (7 C 73.79) - DRsp Nr. 1994/6731
BVerwG, Urteil vom 03.06.1982 - Aktenzeichen 7 C 73.79
DRsp Nr. 1994/6731
Das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der Straße durch eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, um sie an Kunden zur Wiederinbetriebnahme zu vermieten, ist als zulässiges Parken i. S. v. § 12 Abs. 2StVO Ausübung des Gemeingebrauchs und daher keine straßenrechtlich erlaubnispflichtige Sondernutzung.