BVerwG - Urteil vom 25.01.1995 (11 C 27.93) - DRsp Nr. 1996/3817
BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - Aktenzeichen 11 C 27.93
DRsp Nr. 1996/3817
Wegen Verschiedenartigkeit von Befähigungsprüfung und Nachschulung stellt die Nachschulungsanordnung auch dann keine nicht mehr erforderliche und daher überflüssige Maßnahme dar, wenn der Teilnehmer zuvor erneut die betreffende Fahrerlaubnisprüfung abgelegt hat (vgl. auch BVerwG, ZfS 1994, 429).