BVerwG - Urteil vom 26.02.1999
4 A 47.96
Normen:
FStrG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 1999, 1526
NVwZ 2000, 560
UPR 1999, 271
VRS 97, 293
ZUR 1999, 274

BVerwG - Urteil vom 26.02.1999 (4 A 47.96) - DRsp Nr. 1999/7234

BVerwG, Urteil vom 26.02.1999 - Aktenzeichen 4 A 47.96

DRsp Nr. 1999/7234

»Es ist zulässig und geboten, die mit einem Straßenbauvorhaben verbundene Zunahme der Abgas- und Schadstoffbelastungen und die damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Ermangelung normierter Werte prognostisch zu beurteilen. Es ist derzeit rechtlich unbedenklich, wenn die das Straßenbauvorhaben zulassende Behörde sich bei der Abschätzung gesundheitlicher Risiken und der damit verbundenen Toleranzgrenzen unter anderem an Werten orientiert, die unterhalb der Konzentrationswerte in § 2 der 23. BImSchV vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1962) liegen und den vom Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) entwickelten Beurteilungsmaßstäben für kanzerogene Luftverunreinigungen für Ruß und Benzol entsprechen.«

Normenkette:

FStrG § 17 Abs. 1 ;

Gründe:

I.