OVG Lüneburg, vom 12.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1861/97
BVerwG - Urteil vom 28.01.1999 (4 CN 5.98) - DRsp Nr. 1999/7240
BVerwG, Urteil vom 28.01.1999 - Aktenzeichen 4 CN 5.98
DRsp Nr. 1999/7240
»1. Auch Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen sind Mittel, mit denen der Abwägungsdirektive des § 50BImSchG Rechnung getragen werden kann.2. § 41BImSchG eröffnet keinen planerischen Gestaltungsspielraum. Inwieweit Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zu ergreifen sind, ist als das Ergebnis einer gebundenen Entscheidung davon abhängig, ob die in dieser Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.Offen bleibt, ob § 41 Abs. 2BImSchG es zuläßt, in die Verhältnismäßigkeitsprüfung neben Kostengesichtspunkten auch sonstige öffentliche Belange unter Einschluß der Landschafts- und der Stadtbildpflege einzubeziehen.«