Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung |
- Welche Verjährungsfrist gilt? |
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- Wann ist der Bußgeldbescheid erlassen i.S.d. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG ? |
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- Bußgeldbescheid "alsbald" in den Geschäftsgang gegeben? |
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- Wann war die vorgeworfene Tat beendet? |
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- Wann ist die Anhörung erfolgt? |
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- Anhörung vor Ort? Identitätsfeststellung? |
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- Anhörungsbogen an den Betroffenen mit korrekter Anschrift versandt? |
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- Als "Beschuldigtenanhörung" versandt? |
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- Ausdruck des Anhörungsbogens in der Aktenhistorie dokumentiert? |
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- Schriftstück alsbald in Geschäftsgang gelangt? |
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- Verfolgungsverjährung unterbrochen? |
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- ggf. wiederholte Anhörung, die nicht unterbricht? |
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- Erlass des (formell rechtmäßigen) Bußgeldbescheids? - Inhalt korrekt und abgrenzbar erfasst? - wirksam zugestellt? - an Mandanten: fehlerhafte Ersatzlieferung? - an Verteidiger: schriftliche Vollmacht bei der Akte? Richtiger Verteidiger? - Heilung eventueller Zustellungsmängel? |
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- Abgabe der StA an Verwaltungsbehörde? |
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- Akteneingang beim Amtsgericht? |
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- Anberaumung einer Hauptverhandlung? |
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- Beauftragung eines Sachverständigen? |
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