BayObLG - Beschluß vom 14.07.1987
1 ObOWi 106/87
Normen:
StPO § 267 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 361 (Bär)

Darlegung der Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

BayObLG, Beschluß vom 14.07.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 106/87

DRsp Nr. 1998/9706

Darlegung der Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

»Auch bei einem Geständnis des Betroffenen muß im Urteil muß in der Regel dargelegt werden, auf welche Weise die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt worden ist.«

Normenkette:

StPO § 267 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
DAR 1988, 361 (Bär)