BayObLG - Beschluß vom 17.08.1987
2 ObOWi 272/87
Normen:
StPO § 267 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 361 (Bär)

Darlegung der Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

BayObLG, Beschluß vom 17.08.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 272/87

DRsp Nr. 1998/9722

Darlegung der Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

»Auch bei einem Geständnis des Betroffenen muß im Urteil in der Regel dargelegt werden, auf welche Weise die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt worden ist.«

Normenkette:

StPO § 267 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
DAR 1988, 361 (Bär)