BayObLG - Beschluß vom 09.10.1987
1 ObOWi 190/87
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 371 (Bär)

Darlegung des Erfordernisses der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Betroffenen durch das Amtsgericht

BayObLG, Beschluß vom 09.10.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 190/87

DRsp Nr. 1998/9734

Darlegung des Erfordernisses der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Betroffenen durch das Amtsgericht

»Das Amtsgericht hat in den Gründen des Verwerfungsurteils darzulegen, weshalb bei weiterer Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort die gebotene Sachaufklärung die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen erfordert und weshalb von der Möglichkeit einer Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Betroffenen kein Gebrauch gemacht wurde, obwohl dieser schriftlich eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung gegeben hatte.«

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1988, 371 (Bär)