6.5 Automatisiertes Verfahren

Autor: Sitter

Zeitpunkt des Erlasses

Der Bußgeldbescheid wird elektronisch erstellt und ohne Unterschrift erlassen. Der Zeitpunkt wird in der Aktenhistorie und auf dem Bußgeldbescheid automatisch eingefügt, ohne dass der Sachbearbeiter hierauf Einfluss hat.

Schriftform nötig

Der Bußgeldbescheid ergeht schriftlich, ohne dass das OWiG dies besonders vorschreibt. Eine eigenhändige Unterschrift unter dem Bescheid ist kein konstitutives Erfordernis für dessen Wirksamkeit (BGH, Beschl. v. 05.02.1997 - 5 StR 249/96, BGHSt 42, 380 = MDR 1997, 483 = NJW 1997, 1380; OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.03.1996 - 2 Ss (OWi) 140 B/95, NStZ 1996, 393). Es genügt, wenn der Bescheid die Willenserklärung der Behörde darstellt, die auf einer eigenständigen Prüfung des Sachverhalts durch eine dazu legitimierte Person beruht.

Erlass verfügt