BGH - Urteil vom 15.10.1997
IV ZR 264/96
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
BGHR VVG § 61 KFZ-Diebstahlserleichterung 2
NJW-RR 1998, 166
NZV 1998, 69
VersR 1998, 44

Deutliches Unterschreiten des vertragsgemäßen Sicherheitsstandards durch Abstellen eines PKW in einer belebten und beleuchteten Hauptstraße einer europäischen Großstadt

BGH, Urteil vom 15.10.1997 - Aktenzeichen IV ZR 264/96

DRsp Nr. 1998/1783

Deutliches Unterschreiten des vertragsgemäßen Sicherheitsstandards durch Abstellen eines PKW in einer belebten und beleuchteten Hauptstraße einer europäischen Großstadt

Das erforderliche deutliche Unterschreiten des vertragsgemäßen Sicherheitsstandards kann nur bejaht werden, wenn im Hinblick auf die Art des Abstellens und des gewählten Platzes dringende Diebstahlsgefahr bestanden hat. Diese Gefahr kann beim Parken eines ordnungsgemäß gesicherten Wagens in der belebten und beleuchteten Hauptstraße einer europäischen Großstadt allenfalls dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten, z.B. wenn einem Dieb die Entwendung im Vergleich zum sonstigen alltäglichen Parken erheblich erleichtert worden ist (im Anschluß an BGH VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411).

Normenkette:

VVG § 61 ;

Tatbestand: