Mandatssituation 4.1: Gefahr beim Übergang des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren

Autor: Rinklin

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Frau Sauer gerät am 05.06. gegen 22.00 Uhr auf der Bismarckallee in Freiburg in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Nachdem der Polizeibeamte leichten Alkoholgeruch wahrnimmt, bietet er Frau Sauer die Teilnahme an einem freiwilligen Alkoholtest an. Hiermit ist Frau Sauer auch einverstanden. Der Test ergibt eine AAK von 0,43 mg/l. Die nur zehn Minuten später durchgeführte Blutentnahme, an der Frau Sauer ebenfalls freiwillig teilgenommen hat, ergibt eine BAK von 0,85 ‰. Gegen Frau Sauer wird deshalb von der Stadt Freiburg ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG erlassen. Gegen sie wird eine Geldbuße von 500 Euro festgesetzt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet.