OLG Karlsruhe - Beschluss vom 02.11.2015
3 (5) SsBs 575/15 - AK 223/15
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; OWiG § 77 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 6;
Vorinstanzen:
AG Konstanz, vom 07.07.2015

Durch Regelfahrverbot drohende Arbeitsplatz- oder ExistenzgefährdungAnforderungen an die Begründung der Verneinung einer vorgetragenen ExistenzgefährdungUmfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2015 - Aktenzeichen 3 (5) SsBs 575/15 - AK 223/15

DRsp Nr. 2016/288

Durch Regelfahrverbot drohende Arbeitsplatz- oder Existenzgefährdung Anforderungen an die Begründung der Verneinung einer vorgetragenen Existenzgefährdung Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

In Fällen, in denen der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht, bedarf es im Hinblick auf eine möglicherweise vorliegende Härte in Gestalt einer drohenden Arbeitsplatz- oder Existenzgefährdung umfassender Aufklärung durch das Tatgericht, sofern der Betroffene Anknüpfungstatsachen vorbringt. Dabei muss auch für den Betroffen klar sein, welche konkrete Angaben das Gericht für seine Entscheidung für erheblich hält.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 7. Juli 2015 im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben; im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Konstanz zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; OWiG § 77 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 6;

Gründe

Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen den Schuldspruch betrifft, ist sie unbegründet i.S.d. §§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 und 3 StPO.

Der Rechtsfolgenausspruch kann dagegen keinen Bestand haben.