Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrte die Durchführung von Erhebungen insbesondere zur Lärmsituation, die durch den Verkehr auf einer Bundesstraße hervorgerufen wurde, sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden. Bis 19. November 2019 war er Eigentümer des Anwesens T... im Gemeindeteil T... der Beklagten, das nördlich auf einer Länge von ca. 45 m an die Bundesstraße B 303 angrenzt.
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