Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Oktober 2010 bis auf die Streitwertfestsetzung abgeändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 15. September 2010 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.250,00 EUR festgesetzt.
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