OLG Braunschweig - Beschluss vom 27.05.2015
1 Ss 24/15
Normen:
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; FeV § 28 Abs. 3; FeV § 28 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LG Göttingen, vom 09.01.2015

Eintragung der Fahrerlaubnisentziehung im Verkehrszentralregister als Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb eines ausländischen Führerscheins innerhalb der Sperrfrist

OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.05.2015 - Aktenzeichen 1 Ss 24/15

DRsp Nr. 2015/13555

Eintragung der Fahrerlaubnisentziehung im Verkehrszentralregister als Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb eines ausländischen Führerscheins innerhalb der Sperrfrist

1. Eine im Ausland erworbenene Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn aufgrund einer rechtkräftigen gerichtlichen Entscheidung im Inland keine neue Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen. 2. Die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt dabei voraus, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Tatzeitpunkt im Verkehrszentralregister (Fahrerlaubnisregister) eingetragen war.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 09.01.2015 aufgehoben.

Die Feststellungen zum Schuldspruch werden indes in vollem Umfang (äußerer und innerer Sachverhalt) aufrechterhalten.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; FeV § 28 Abs. 3; FeV § 28 Abs. 4;

Gründe:

I.