Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Dezember 2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Verden abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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