OLG Köln - Urteil vom 24.07.2015
20 U 44/15
Normen:
VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AVB § 5 Abs. 3;
Fundstellen:
VersR 2016, 322
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 07.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 260/14

Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers für pflichtwidrige Anlageberatung

OLG Köln, Urteil vom 24.07.2015 - Aktenzeichen 20 U 44/15

DRsp Nr. 2015/19184

Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers für pflichtwidrige Anlageberatung

1. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers ist gem. § 4 Abs. 3 AVB grundsätzlich nicht eintrittspflichtig für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlung und Empfehlung von Geldgeschäften. 2. Zwar schließt dies bei einem Versicherungsmakler gemäß den insoweit geltenden Besonderen Bedingungen die Haftung nicht aus, soweit dieser seine Tätigkeit ausgeübt hat. Dies betrifft jedoch nur die gewerbsmäßige Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen (vgl. § 59 Abs. 3 VVG) sowie die Begleitung und Beratung des Versicherungsnehmers im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses, nicht jedoch die Beratung über Kapitalanlagemöglichkeiten nach Beendigung einer Kapitallebensversicherung.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2014 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 260/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.