OLG Hamm - Urteil vom 27.09.2017
20 U 27/16
Normen:
ALB § 6 Abs. 1; ALB § 6 Abs. 2; VVG § 161;
Fundstellen:
VersR 2018, 341
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 19.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 354/14

Eintrittspflicht einer Lebensversicherung bei Selbsttötung des Versicherungsnehmers innerhalb der 3-Jahresfrist des § 6 Abs. 1 ALB

OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen 20 U 27/16

DRsp Nr. 2018/2460

Eintrittspflicht einer Lebensversicherung bei Selbsttötung des Versicherungsnehmers innerhalb der 3-Jahresfrist des § 6 Abs. 1 ALB

Zum Nachweis einer Selbsttötung (durch den Lebensversicherer hier geführt) und zum Nachweis eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung (durch den VN nicht geführt).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts ... wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

ALB § 6 Abs. 1; ALB § 6 Abs. 2; VVG § 161;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von 199.000,00 € aus einer Lebensversicherung ihres verstorbenen Ehemannes.