I.
Mit Bußgeldbescheid vom 07.11.2003 verhängte das Thüringer Polizeiverwaltungsamt - Zentrale Bußgeldstelle - gegen den Betroffenen wegen einer am 08.07.2003 begangenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 29 km/h eine Geldbuße von 50,- EUR und ordnete ein Regelfahrverbot gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV für die Dauer von 1 Monat an.
Auf den form- und fristgerecht eingelegten Einspruch des Betroffenen verurteilte das Amtsgericht Eisenach den Betroffenen in der Hauptverhandlung vom 05.08.2004 wegen fahrlässig begangener Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 500,- EUR.
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