Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
(Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden).
Die Berufung der Beklagten ist zulässig.
Sie ist statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§
In der Sache selbst hat das Rechtsmittel keinen Erfolg.
I. Das Landgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben.
Der Senat ist - wie das Landgericht - aufgrund des erstinstanzlichen Beweisergebnisses der Überzeugung, daß der Kläger einen ersatzpflichtigen Wildunfall im Sinn des §
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