Die Beschwerde des Verfahrensbeistands gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 23.01.2018 -
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Verfahrenswert: 5.000,- €
I.
Das verfahrensbetroffene Kind D E (das zunächst den Namen K L trug) ist am 22.07.2017 im Wege der "vertraulichen Geburt" gemäß §§
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