BGH - Urteil vom 08.04.2015
IV ZR 103/15
Normen:
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; VVG § 5a;
Fundstellen:
MDR 2015, 512
NJW 2015, 1818
VersR 2015, 700
Vorinstanzen:
AG Stuttgart, vom 01.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 C 1079/11
LG Stuttgart, vom 18.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 173/11

Entstehung des nach einem Widerspruch geltend gemachten Bereicherungsanspruchs mit Ausübung des Widerspruchsrechts

BGH, Urteil vom 08.04.2015 - Aktenzeichen IV ZR 103/15

DRsp Nr. 2015/7129

Entstehung des nach einem Widerspruch geltend gemachten Bereicherungsanspruchs mit Ausübung des Widerspruchsrechts

Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 5 . Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 18. April 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; VVG § 5a;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Leibrentenversicherung.