Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems.
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