OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 27.07.2022
3 M 44/22
Normen:
FeV § 46 Abs. 1 S. 1-2; FeV § 46 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 04.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 29/22

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit eines Inhabers zum Führen eines Kfz; Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens bei Hinweisen auf das Vorliegen einer Parkinson-Erkrankung

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.07.2022 - Aktenzeichen 3 M 44/22

DRsp Nr. 2022/12200

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit eines Inhabers zum Führen eines Kfz; Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens bei Hinweisen auf das Vorliegen einer Parkinson-Erkrankung

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 4. April 2022 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.250,00 € festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 46 Abs. 1 S. 1-2; FeV § 46 Abs. 3;

Gründe