VGH Bayern - Beschluss vom 07.12.2020
11 ZB 20.1843
Normen:
FeV § 11 Abs. 7;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 30.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen B 1 K 19.739

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des einmaligen Konsums von Metamphetamin

VGH Bayern, Beschluss vom 07.12.2020 - Aktenzeichen 11 ZB 20.1843

DRsp Nr. 2021/839

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des einmaligen Konsums von Metamphetamin

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 7;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm am 7. Oktober 2011 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M und S.

Im April 2019 wurde dem Landratsamt Bayreuth bekannt, dass die Polizei anlässlich einer Verkehrskontrolle am 7. Februar 2019 um 1:57 Uhr beim Kläger drogentypische Auffälligkeiten festgestellt und dieser auf Frage den Konsum eines halben Joints eingeräumt hatte. Eine um 2:32 Uhr entnommene Blutentnahme ergab nach dem rechtsmedizinischen Gutachten der Universitätsklinik Bonn vom 6. März 2019 positive Werte für Cannabinoide (3,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 1,1 ng/ml 11-OH-THC, 26,7 ng/ml THC-COOH) sowie für Metamphetamin (20,7 ng/mg). Durch die vorgenommene chemisch-toxikologische Untersuchung sei nachgewiesen, dass der Kläger Cannabisprodukte und Metamphetamin konsumiert habe.