Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. Juli 2019 geändert.
II.Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid des Landratsamts Deggendorf vom 26. März 2019 wird abgelehnt.
III.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
IV.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L und S durch das Verwaltungsgericht Regensburg.
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