OVG Saarland - Beschluss vom 29.06.2021
1 B 135/21
Normen:
FeV § 46 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 06.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 494/21

Entzug der Fahrerlaubis nach positiver Feststellung von Amphetaminkomsum infolge eines Auffahrunfalls

OVG Saarland, Beschluss vom 29.06.2021 - Aktenzeichen 1 B 135/21

DRsp Nr. 2021/10580

Entzug der Fahrerlaubis nach positiver Feststellung von Amphetaminkomsum infolge eines Auffahrunfalls

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Mai 2021 - 5 L 494/21 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17. Februar 2021 hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheids verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis und hinsichtlich der unter Nr. 3 des Bescheids ergangenen Aufforderung, den Führerschein sofort nach Zustellung der Verfügung bei dem Antragsgegner abzugeben, wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.250 € festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 46 Abs. 3;

Gründe

I.