VG Karlsruhe, vom 11.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3906/07
Erfordernis einer näheren Begründung einer Anordnung eines Gutachtens bei Widerspruch zu früheren Verlautbarungen der Behörde; Erfordernis einer Begründung der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgrund der behördlichen Bestätigung der Berechtigung zum Gebrauch einer mitgliedsstaatlichen Fahrerlaubnis; Zulässigkeit eines Auswechselns der Begründung für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Ausgehen von einer Nichteignung zum Führen einer Fahrerlaubnis wegen der Nichtbeibringung des Gutachtens bei fehlender Begründung für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich der Rücknahme einer rechtswidrigen Entziehungsverfügung bei Pflicht zur Einleitung eines weitere Entziehungsverfahren wegen neuer Eignungszweifel
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 10 S 221/09
DRsp Nr. 2010/5196
Erfordernis einer näheren Begründung einer Anordnung eines Gutachtens bei Widerspruch zu früheren Verlautbarungen der Behörde; Erfordernis einer Begründung der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgrund der behördlichen Bestätigung der Berechtigung zum Gebrauch einer mitgliedsstaatlichen Fahrerlaubnis; Zulässigkeit eines Auswechselns der Begründung für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Ausgehen von einer Nichteignung zum Führen einer Fahrerlaubnis wegen der Nichtbeibringung des Gutachtens bei fehlender Begründung für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich der Rücknahme einer rechtswidrigen Entziehungsverfügung bei Pflicht zur Einleitung eines weitere Entziehungsverfahren wegen neuer Eignungszweifel
Das Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist nicht zulässig.
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