Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 77 km/h eine Geldbuße in Höhe von 1.000 EUR festgesetzt.
Es wird ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet.
Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
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