Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Vergütungsvereinbarung Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen? Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen? Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren Schreiben an den Rechtsschutzversicherer Antrag auf vollständige Akteneinsicht Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung

Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten

An das

Amtsgericht ...

... (Anschrift)

In der Ordnungswidrigkeitensache

gegen ...

Az.: ...

wegen: Verkehrsordnungswidrigkeit

lege ich namens und in Vollmacht des Betroffenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts/der Staatsanwaltschaft/der Landesjustizkasse vom ..., bei mir eingegangen am ...,

Erinnerung

ein und

beantrage,

die entstandenen Sachverständigenkosten i.H.v. ... € gem. § 21 Abs. 1 GKG niederzuschlagen.

Begründung:

Die Kosten sind niederzuschlagen, da sie durch unrichtige Sachbehandlung des Gerichts entstanden sind.

Das Gericht hat zur Hauptverhandlung den Sachverständigen N.N. zur Erstattung eines mündlichen Sachverständigengutachtens über die Frage der Identität des Betroffenen mit der Person auf dem Frontfoto geladen. Hierzu hatte der Betroffene aber keinerlei Anlass geboten. Er hatte zuvor lediglich Zweifel über die Identität geäußert, weil das in der Akte befindliche Frontfoto eher unscharf war, das Gericht allerdings trotz Antrags des Betroffenen unterlassen hat, seinem Verteidiger eine Kopie des dem Gericht vorliegenden Hochglanzfotos zu übersenden. Wäre dies geschehen, wäre nicht nur die Ladung des Sachverständigen entbehrlich gewesen, sondern auch der Termin.