BayObLG - Beschluß vom 30.07.1987
2 ObOWi 111/87
Normen:
StVZO § 34 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 363 (Bär)

Erkennen der Überladung des zulässigen Gesamtgewichts eines Sattelzugs

BayObLG, Beschluß vom 30.07.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 111/87

DRsp Nr. 1998/9717

Erkennen der Überladung des zulässigen Gesamtgewichts eines Sattelzugs

»Selbst eine Überladung von 26,7 % des zulässigen Gesamtgewichts eines Sattelzugs rechtfertigt nicht ohne weiteres den Vorwurf, der Fahrzeugführer hätte an dem geringeren Beschleunigungsvermögen die Überladung erkennen können und müssen.«

Normenkette:

StVZO § 34 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1988, 363 (Bär)