Erlaß der Schadensersatzforderung durch Regreßverzicht in Teilungsbakommen - Wirkung zugunsten des Schädigers
BGH, Urteil vom 25.05.1993 - Aktenzeichen VI ZR 272/92
DRsp Nr. 1993/2618
Erlaß der Schadensersatzforderung durch Regreßverzicht in Teilungsbakommen - Wirkung zugunsten des Schädigers
»Ist in einem Teilungsabkommen zwischen Haftpflicht- und Fahrzeugversicherer vorgesehen, daß letzterer in Fällen, in denen sich die in einen Unfall verwickelten Fahrzeuge nicht berührt haben, trotz Übergangs der Schadensersatzforderung gemäß § 67VVG auf Regreßnahme verzichtet, so liegt hierin ein (vorweg vereinbarter) Erlaß der Schadensersatzforderung, der nicht nur gegenüber dem Haftpflichtversicherer, sondern nach § 423BGB auch zugunsten des Schädigers wirkt und zur Folge hat, daß eine Rückabtretung der Schadensersatzforderung vom Fahrzeugversicherer auf den Geschädigten nicht mehr wirksam erfolgen kann.«