Erneute Entscheidung des Amtsgerichts ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
BayObLG, Beschluß vom 30.03.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 115/87
DRsp Nr. 1998/9663
Erneute Entscheidung des Amtsgerichts ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
»Beabsichtigt das Amtsgericht nach Aufhebung seiner zulässigerweise im schriftlichen Verfahren ergangenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache, erneut ohne Hauptverhandlung durch Beschluß zu entscheiden, muß es den Betroffenen erneut auf die Möglichkeit eines schriftlichen Verfahrens und auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.«