BayObLG - Beschluß vom 30.03.1987
2 ObOWi 115/87
Normen:
OWiG § 72 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 371 (Bär)

Erneute Entscheidung des Amtsgerichts ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

BayObLG, Beschluß vom 30.03.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 115/87

DRsp Nr. 1998/9663

Erneute Entscheidung des Amtsgerichts ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

»Beabsichtigt das Amtsgericht nach Aufhebung seiner zulässigerweise im schriftlichen Verfahren ergangenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache, erneut ohne Hauptverhandlung durch Beschluß zu entscheiden, muß es den Betroffenen erneut auf die Möglichkeit eines schriftlichen Verfahrens und auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.«

Normenkette:

OWiG § 72 ;
Fundstellen
DAR 1988, 371 (Bär)