OLG München - Beschluß vom 30.05.1995
24 W 152/94
Normen:
BGB §§ 249 ff. 362 843 1601 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)313b
ES Kfz-Schaden K-1/13
NJW-RR 1995, 1239
NZV 1997, 402
Vorinstanzen:
LG Kempten,

Ersatz von Mehraufwendungen: Pflege und Betreuung unmittelbar durch Mutter als Schädigerin

OLG München, Beschluß vom 30.05.1995 - Aktenzeichen 24 W 152/94

DRsp Nr. 1996/20101

Ersatz von Mehraufwendungen: Pflege und Betreuung unmittelbar durch Mutter als Schädigerin

Im Falle einer von der Mutter des betroffenen Kindes schuldhaft verursachten Unfallverletzung mit der Folge der Pflegebedürftigkeit befriedigt die Mutter mit der unterhaltsrechtlich geschuldeten Pflege und Betreuung zugleich den gegen sie gerichteten Schadensersatzanspruch des Kindes aus § 843 BGB wegen vermehrter Bedürfnisse.

Normenkette:

BGB §§ 249 ff. 362 843 1601 ;

Gründe:

I. Der am 23.8.1985 geborene Antragsteller hat bei einem von seiner Mutter verursachten Verkehrsunfall eine Querschnittslähmung erlitten. Sein dadurch erhöhtes Pflegebedürfnis wurde bisher durch Pflegeleistungen der Mutter befriedigt.