OLG München - Endurteil vom 11.09.2019
7 U 4531/18
Normen:
BGB § 906 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
BauR 2020, 846
Vorinstanzen:
LG München I, vom 27.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 14745/15

Ersatz von Schäden im Gefolge von Bauarbeiten auf einem benachbarten Grundstück

OLG München, Endurteil vom 11.09.2019 - Aktenzeichen 7 U 4531/18

DRsp Nr. 2019/14359

Ersatz von Schäden im Gefolge von Bauarbeiten auf einem benachbarten Grundstück

Tenor

1.

Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.11.2018 (Az.: 12 O 14745/15) samt dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.

2.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 906 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

A.

Der Kläger macht den Ersatz von Schäden geltend, die nach seinem Vortrag an seinem Hausanwesen durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück entstanden sind.

1. 2. 3. 1. 2. 3. 1. 2.