Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.10.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.:
Die Beklagten zu 1. und 2. werden verurteilt, an den Kläger 2.913,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.031,78 € seit dem 08.11.2014 und aus weiteren 882,00 € seit dem 26.11.2014 als Gesamtschuldner zu zahlen.
Die Beklagten zu 1. und 2. werden darüber hinaus verurteilt, an den Kläger 383,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.04.2015 als Gesamtschuldner zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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