Die Parteien streiten über die Erstattung von Verteidigerkosten des Klägers.
Der Kläger war seit Ende April 1991 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Er wurde auf einem Lkw eingesetzt.
Am 25. Juli 1991 kam es während einer Dienstfahrt zu einem Verkehrsunfall. Der vom Kläger geführte Lkw erfaßte einen anderen Verkehrsteilnehmer, als dieser auf die Fahrbahn trat, und überrollte ihn mit den Zwillingsreifen. Am 5. August 1991 verstarb der Unfallbeteiligte an den Folgen seiner Verletzungen.
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