Erstattungsfähigkeit der bei Reparatur eines Leasing-Fahrzeugs angefallenen Mehrwertsteuer
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.1995 - Aktenzeichen 3 U 201/94
DRsp Nr. 1995/9454
Erstattungsfähigkeit der bei Reparatur eines Leasing-Fahrzeugs angefallenen Mehrwertsteuer
Im Falle der Reparatur eines unfallbedingt beschädigten Leasing-Kraftfahrzeugs ist dem betroffenen Leasingnehmer die auf die (ersatzfähigen) Instandsetzungskosten anfallende Mehrwertsteuer jedenfalls dann nicht zu erstatten, wenn die ursprünglich vereinbarte Verantwortlichkeit des Leasingnehmers für Fahrzeugreparaturen nachträglich - schlüssig - aufgehoben wird.