OLG Saarbrücken - Urteil vom 13.01.1995
3 U 201/94
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden C-1/34
SP 1995, 174
ZfS 1995, 95

Erstattungsfähigkeit der bei Reparatur eines Leasing-Fahrzeugs angefallenen Mehrwertsteuer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.1995 - Aktenzeichen 3 U 201/94

DRsp Nr. 1995/9454

Erstattungsfähigkeit der bei Reparatur eines Leasing-Fahrzeugs angefallenen Mehrwertsteuer

Im Falle der Reparatur eines unfallbedingt beschädigten Leasing-Kraftfahrzeugs ist dem betroffenen Leasingnehmer die auf die (ersatzfähigen) Instandsetzungskosten anfallende Mehrwertsteuer jedenfalls dann nicht zu erstatten, wenn die ursprünglich vereinbarte Verantwortlichkeit des Leasingnehmers für Fahrzeugreparaturen nachträglich - schlüssig - aufgehoben wird.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise:

Hinweis:

Vergleichsrechtsprechung: