OVG Saarland - Beschluss vom 04.02.2020
1 B 336/19
Normen:
StVG § 2a Abs. 1 S. 2; FeV § 31; FeV § 33 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 29.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1384/19

Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Maßgabe der Vorschriften über die Ersterteilung

OVG Saarland, Beschluss vom 04.02.2020 - Aktenzeichen 1 B 336/19

DRsp Nr. 2020/2576

Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Maßgabe der Vorschriften über die Ersterteilung

§ 2a Abs. 1 Satz 2 StVG findet auch Anwendung, wenn dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis nach Maßgabe der Vorschriften über die Ersterteilung, also nicht unter den erleichternden Voraussetzungen des § 31 FeV erteilt wird.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Oktober 2019 - 5 L 1384/19 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 2a Abs. 1 S. 2; FeV § 31; FeV § 33 Abs. 2;

Gründe

I.

Der im Libanon geborene Antragsteller hat am 22.3.2018 eine deutsche Fahrerlaubnis erworben. Unter Hinweis auf eine Eintragung im Verkehrszentralregister wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km pro Stunde, die mit einem Punkt bewertet worden ist, ordnete der Antragsgegner nach erfolgter Anhörung des Antragstellers mit Bescheid vom 18.7.2019 dessen Teilnahme an einem Aufbauseminar an.