KG - Beschluss vom 10.03.2022
4 U 78/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 14/21

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 mit einem Motor der Baureihe EA 897Begriff der SittenwidrigkeitBehauptung ins Blaue hinein zur Verwendung einer vermeintlich unzulässigen AbschalteinrichtungEinsatz einer temperatur- und luftdruckabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems

KG, Beschluss vom 10.03.2022 - Aktenzeichen 4 U 78/21

DRsp Nr. 2022/13890

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 mit einem Motor der Baureihe EA 897 Begriff der Sittenwidrigkeit Behauptung "ins Blaue" hinein zur Verwendung einer vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtung Einsatz einer temperatur- und luftdruckabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Juli 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 17 O 14/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das vorgenannte Urteil des Landgerichts Berlin - 17 O 14/21 - ist fortan ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich eines Aufschlags von 10 % abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich eines Aufschlags von 10 % leistet.

II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 35.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 249 Abs. 1;

Gründe:

A.