OLG München - Beschluss vom 13.12.2022
17 U 3821/22
Normen:
ZPO § 322 Abs. 1; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 25.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 605/22

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Porsche MacanWechsel vom großen Schadensersatz auf einen MinderwertEintritt einer Teilrechtskraft

OLG München, Beschluss vom 13.12.2022 - Aktenzeichen 17 U 3821/22

DRsp Nr. 2023/432

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Porsche Macan Wechsel vom "großen Schadensersatz" auf einen Minderwert Eintritt einer Teilrechtskraft

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.05.2022, Az. 6 O 605/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 522 Abs. 2 ZPO hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

2.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

3.

Der Streitwert für den Berufungsrechtsstreit wird vorläufig auf € 11.935,01 festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 322 Abs. 1; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1;

Gründe

Die Parteien streiten im Rahmen des sogenannten Dieselskandals um Schadensersatzansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten aufgrund eines Kaufs eines Kraftfahrzeugs Porsche Macan S 3.0 D von einer Dritten am 02.07.2015 (Anlage K 1).